Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK

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  1. Über uns
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  3. Satzung

§ 1 und § 2 unserer Satzung (Stand 25.11.2002)

Kontakt zum DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V.

Tel.: 03946 7700-0
info@drk-harzkreis.de

Ballstraße 22
06484 Quedlinburg

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Der „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V.“ ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Landkreise Quedlinburg und Halberstadt. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e. V.“  ist Mitgliedsverband des „Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen- Anhalt e. V.“.

(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt der „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V." die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben. Er achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(4) Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

(5) Das Deutsche Rote Kreuz ist ein anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu besei- tigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Kreisverband und seinen Ortsvereinen junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine.

(7) Der „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e. V.“ bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen sowie deren Mitglieder verbindlich.

(8) Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Förderation der Rotkreuz- und Rothalbmond- Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

§ 2 - Aufgaben

Der „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e. V.“ stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 29) insbesondere folgende Aufgaben:

  • Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
  • Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen
  • Pflege- und Sozialdienst
  • Krankentransport und Rettungsdienst
  • Wasserwacht
  • Rotkreuzblutspende
  • Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe
  • internationale Hilfsaktionen
  • Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und interessierter Bürger
  • Soziale Betreuung, insbesondere der Kinder, Jugendlichen, Mütter, alte Menschen, Kranke, Behinderte und Gefährdete
  • vorbeugende Gesundheitsaufklärung und Gesundheitspflege
  • Jugendpflege, Jugendfürsorge, Jugendsozialarbeit
  • Mitwirkung an Maßnahmen des Umweltschutzes
  • Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
  • Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte
  • Suchdienst, Tätigkeit des amtlichen Auskunftsbüros nach dem Genfer Abkommen, Mitwirkung bei Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen

(2) Der Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Land- oder Stadtkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.

(3) Der Kreisverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

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