Sie befinden sich hier:

  1. Über uns
  2. Wer wir sind
  3. Transparenz

Transparenzstandards

Der Vorstand des DRK Kreisverbandes Quedlinburg/Halberstadt e.V. hat in seiner Sitzung vom 28.03.2022 Transparenzstandards beschlossen. Diese orientieren sich an den gemeinsamen Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen einer VG Bund von den Landesgeschäftsführern des Deutschen Roten Kreuzes beschlossen wurden. Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft war: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Präambel

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.

Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen.

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

1. Organisationsform

Adressdaten

DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V.
Ballstraße 22
06484 Quedlinburg

Tel.: 03946 7700-0

Fax: 03946 7700-20

E-Mail: info(at)drk-harzkreis.de

Vereinsregister

Der DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V.  ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 40111 eingetragen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-ID-Nr.: DE139931860 (auf Grundlage des § 27a Umsatzsteuergesetz)

Gründungsjahr

Der DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V. wurde am 12.07.1990 in Quedlinburg gegründet und am 20.08.1990 in das Vereinsregister eingetragen.

2. Organisationsstruktur

Kreisversammlung

Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Bereitschaften und der Dienste sowie dem Vorsitzenden des Kreisverbandes und tagt mindestens einmal pro Jahr.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden,
  • seinem Stellvertreter,
  • dem Schatzmeister,
  • dem Kreisverbandarzt,
  • dem Justiziar

Link zum Vorstand

Die operative Geschäftsführung obliegt dem Kreisgeschäftsführer.

Vertretungsberechtigte

Zur rechtlichen Vertretung sind zwei Vorstandsmitglieder (der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder der Schatzmeister) gemeinsam befugt. Der Kreisgeschäftsführer ist im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 28 der Satzung des DRK Kreisverbandes Quedlinburg/Halberstadt e.V. befugt den Kreisverband zu vertreten.

Ortsvereine und Gemeinschaften

Der DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V. umfasst räumlich das Gebiet der ehemaligen Landkreise Quedlinburg und Halberstadt. Mitglieder des Kreisverbandes sind die Bereitschaften und Dienste.

Die Basis des Ehrenamts im DRK in Sachsen-Anhalt bilden die fünf Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Orts-, Kreis- und Landesebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.

Personalstruktur

Link zu Verbandsstruktur (bzw. Organigramm)

Gesellschaftsrechtliche Verbindungen

  • Deutsches Rotes Kreuz Quedlinburg/Halberstadt Service gGmbH (zu 100%)
  • Deutsches Rotes Kreuz Quedlinburg/Halberstadt Seniorenpflegeheim Schwedderberg gGmbH (zu 100%)
  • Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Halberstadt GmbH (zu 100%)

Schiedsgericht

Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.

Mitglieder Schiedsgericht

  • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
  • Peter Groß (stellv. Vorsitzender)

3. Ziele und Aufgaben

Grundsätze

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

Link zu den Grundsätzen

Leitbild

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Link zum Leitbild

Satzung

Link zur Satzung

DRK Gesetz

Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.

Link zum DRK Gesetz

4. Corporate Governance

Der DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.

Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Quedlinburg/Halberstadt e.V. wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "K+L Wirtschaftsprüfung GmbH" in Alfeld erstellt bzw. geprüft.

Die interne Revision des DRK Kreisverbandes Quedlinburg/Halberstadt e.V. erfolgt durch das interne Controlling. Die Themen werden im Vorhinein vom Präsidium des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zentral festgelegt. Es wird jährlich ein breites Spektrum an Themen geprüft.

Der Jahresabschluss und der Revisionsbericht des DRK Kreisverbandes Quedlinburg/Halberstadt e.V. werden dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.

Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier ist z.B. eine Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt.

Der Kreisverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling.

Der Vorstand nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft wahr. Der Kreisgeschäftsführer berichtet bei den mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen des Vorstands ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Vorsitzende des Vorstands laufend über wesentliche Aspekte informiert.

Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e.V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

5. Einhaltung

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.